Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 22
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Ein­lei­tung
1.Ini­tia­tiv­text
2.Begrün­dung der Initiative
3.Begrün­dung des bei­lie­genden Entwurfs
3.1.Pro ange­fan­gene drei Man­date ein Stellvertreter
3.2.Aus­wei­tung der Anzahl stell­ver­tre­tender Abgeordneter
3.3.Zeit­punkt der Anwen­dung der neuen Verfassungsbestimmung
3.4.Anpas­sung des Art. 60 des Volks­rech­te­ge­setzes (VRG)
4.Antrag
Ent­wurf Verfassungstext
Ent­wurf Volksrechtegesetz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Initiative der Abgeordneten Paul Vogt, Wolfgang Marxer, Lorenz Heeb und Norbert Bürzle betreffend die Ergänzung von Art. 46 Abs. 2 der Verfassung (Stellvertretende Abgeordnete)
 
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Vaduz, 15. März 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, auf Ersuchen des Landtags nachstehenden Bericht zur Initiative vom 20. August 1993 betreffend einer Neuregelung der Verfassungsbestimmung über die Bestellung stellvertretender Abgeordneter vorzulegen.
1.Initiativtext
Mit Brief vom 20. August 1993 wurde den Abgeordneten der Text der Initiative betreffend die Ergänzung von Art. 46 Abs. 2 der Verfassung (stellvertretende Abgeordnete) vom Landtagspräsidenten zugestellt. Der Landtag behandelte die Initiative anlässlich der Sitzung vom 20./21. Dezember 1993 in erster Lesung. Von den Initianten wurde folgende Neufassung des Art. 46 Abs. 2 vorgeschlagen:
"Mit den 25 Abgeordneten werden in jedem Wahlbezirk auch stellvertretende Abgeordnete gewählt. Auf jeweils drei Abgeordnete in einem Wahlbezirk steht jeder Wählergruppe ein stellvertretender Abgeordneter zu, jedoch mindestens einer, wenn eine Wählergruppe in einem Wahlkreis ein Mandat erreicht."
Erstmals Anwendung finden sollte die neue Verfassungsbestimmung gemäss ursprünglichem Initiativtext auf den am 5. und 7. Februar 1993 gewählten Landtag.
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Aufgrund der Landtagsauflösung vom 15. September 1993 müsste diese Schlussbestimmung im Sinne der Initianten neu wie folgt lauten:
"Dieses Gesetz findet erstmals auf den am 22. und 24. Oktober 1993 gewählten Landtag Anwendung."
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1994 / 046
Landtagssitzungen
20. April 1994