Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 33
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Inhalt der Revision
2.1.Kons­ti­tu­tion der Inter­na­tio­nalen Fernmeldeunion
2.2.Kon­ven­tion der Inter­na­tio­nalen Fernmeldeunion
2.3.Schluss­akten der Konferenz
2.4.Fakul­ta­tives Pro­to­koll über die obli­ga­to­ri­sche Bei­le­gung von Streitfällen
2.5.Voll­zugs­ord­nungen
2.6.Wei­tere wich­tige Entschliessungen
3.Bedeu­tung der Rati­fi­ka­tion für das Fürs­tentum Liechtenstein
4.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
5.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Konvention, die Konstitution und das fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Fernmeldeunion (Uit), abgeschlossen am 22. Dezember 1992 in Genf
 
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Vaduz, den 24. Mai 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen Abgeordnete,
sehr geehrte Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Konvention, die Konstitution und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) , abgeschlossen am 22. Dezember 1992 in Genf, zu unterbreiten.
1.Einleitung
Die 1865 gegründete Internationale Fernmeldeunion (UIT) ist die älteste aller bestehenden internationalen Organisationen und zählt gegenwärtig 164 Mitglieder. Das Fürstentum Liechtenstein wurde mit dem Beitritt zum Internationalen Fernmeldevertrag am 25. Juli 1963 (LGBl. 1963 Nr. 32) Mitglied der Union.
Liechtenstein hat die Revision des Internationalen Fernmeldevertrags von Malaga-Torremolinos (1973) und Nairobi (1982) ratifiziert. Letzteres Vertragswerk ist für Liechtenstein am 1. April 1985 in Kraft getreten (LGB1. 1986 Nr. 36). Die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in Nairobi beschloss, die Bestimmungen der Konvention auf zwei Urkunden, eine "Konstitution" und eine "Konvention", aufzuteilen. Die Konstitution sollte alle grundlegenden Bestimmungen, die Konvention alle anderen Bestimmungen, welche ihres Inhalts wegen möglicherweise einer regelmässigen Revision bedürfen, enthalten.
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Bei der letzten Revisionskonferenz in Nizza (1989) haben in der Folge die Mitglieder der Internationalen Fernmeldeunion für ihre Organisation neue Grundsatzdokumente ausgearbeitet (Konstitution, Konvention und Vollzugsordnungen). Die Konferenz setzte eine Kommission zur Ausarbeitung einer gerechteren Organisationsstruktur und Arbeitsweise der Union ein. Liechtenstein war aufgrund einer entsprechenden Vollmacht durch die Schweizer Delegation vertreten. Die Schlussakte von Nizza trat nicht in Kraft. Nur sieben der 55 notwendigen Ratifikationsinstrumente wurden beim Depositär bis 1991 hinterlegt. Der Verwaltungsrat der Union beschloss daher im gleichen Jahr, eine Ausserordentliche Konferenz einzuberufen, um die Instrumente von Nizza neu zu revidieren.
Diese Konferenz fand 1992 in Genf statt. Hier wurden die Empfehlungen der in Nizza eingesetzten Kommission, darunter Abänderungsvorschläge zur Konvention und zur Konstitution der Union, ausführlich diskutiert und gebilligt. Liechtenstein war durch die Schweizer Delegation vertreten, die im Namen des Fürstentums Liechtenstein den revidierten Vertragstext von Genf (1992) unterzeichnete. Diese Revisionen sind Gegenstand des vorliegenden Berichts und Antrags.
LR-Systematik
0..1
0..19
0..19.3
0..7
0..78
0..78.4
LGBl-Nummern
1997 / 141
1997 / 139
Landtagssitzungen
15. September 1994