Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 37
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme der AHV-IV-Anstalten
3.Gründe für eine Erhö­hung des Weihnachtsgeldes
4.Finan­zi­elle Auswirkungen
5.Antrag
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Initiative vom 24. August 1993 betreffend die Abänderung der Gesetze über die AHV und IV (Erhöhung des Weihnachtsgeldes)
 
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Vaduz, 24. Mai 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zur Initiative vom 24. August 1993 der Abgeordneten Dr. Peter Wolff, Paul Kindle, Arnold Kind, Lorenz Heeb, Norbert Bürzle, Oswald Kranz, Manfred Biedermann und Dr. Volker Rheinberger betreffend die Abänderung der Gesetze über die AHV und IV (Erhöhung des Weihnachtsgeldes) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Im Rahmen der Initiative vom 24. August 1993 betreffend die Abänderung der Gesetze über die AHV und IV wird von den unterzeichneten Abgeordneten die Erhöhung des Weihnachtsgeldes an die AHV- und IV-Rentner auf eine halbe Rente beantragt. Begründet wird diese Gesetzesinitiative mit den hohen Jahresüberschüssen der AHV-Anstalt in den zurückliegenden Jahren.
Der Landtag hat sich in seiner Sitzung vom 20./21. Dezember 1993 in erster Lesung mit der Initiative vom 24. August 1993 befasst. Die Regierung hat in der Sitzung vom 11. Januar 1994 beschlossen, die AHV-IV-Anstalten einzuladen, eine Stellungnahme zur Initiative vom 24. August 1993 abzugeben.
Landtagssitzungen
14. Juni 1994