Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Internationale Übereinkommen gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979
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Vaduz, den 12. Juli 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Internationale Übereinkommen gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979 zu unterbreiten.
Die Verschärfung der terroristischen Aktivitäten und die mit ihnen verbundene Brutalität bei Entführungen hat die internationale Gemeinschaft aufgrund einer Initiative der Bundesrepublik Deutschland veranlasst, ein Übereinkommen gegen Geiselnahme auszuarbeiten.
Mit der Resolution 31/103 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. Dezember 1976, ein aus 35 Mitgliedstaaten bestehendes Sonderkomitee zur Ausarbeitung eines Übereinkommens gegen Geiselnahme zu gründen.
Dieses Sonderkomitee erarbeitete in 3 Sitzungen - 1977 in New York und 1979 in Genf - den Entwurf eines Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme, der dann der 34. Generalversammlung vorgelegt wurde.
Das Plenum der 34. Generalversammlung verabschiedete das Internationale Übereinkommen gegen Geiselnahme am 17. Dezember 1979 und legte es am 18. Dezember 1979 in New York
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zur Unterzeichnung auf. Das Übereinkommen lag bis zum 31. Dezember 1980 am Sitz der Vereinten Nationen in New York für alle Staaten zur Unterzeichnung auf und trat am 3. Juni 1983 in Kraft. Bis heute sind rund 70 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens. Es steht allen Staaten zum Beitritt offen.