Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 48
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Bedeu­tung des Übe­rein­kom­mens im Allgemeinen
3.Reso­lu­tion 3166 (XXVIII) der Generalversammlung
4.Inhalt des Übe­rein­kom­mens und inner­staat­liche Rechtslage
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17-20
5.Bedeu­tung des Übe­rein­kom­mens für Liechtenstein
6.Aus­wir­kungen für Liechtenstein
6.1.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.2.Ver­ein­bar­keit mit der liech­tens­tei­ni­schen Rechtslage
7.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschliesslich Diplomaten, vom 14. Dezember 1973
 
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Vaduz, den 12. Juli 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschliesslich Diplomaten, vom 14. Dezember 1973 zu unterbreiten.
1.Einleitung
Die zahlreichen Fälle von Entführungen und sonstige Angriffe auf die Person, das Leben oder die Freiheit von Diplomaten und von anderen in amtlicher Funktion als Vertreter ihrer Staaten oder internationaler Organisationen tätigen Personen haben im Jahre 1970 den Sicherheitsrat und die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen auf die Notwendigkeit von Massnahmen zur Gewährleistung des Schutzes und der Unverletzlichkeit dieser Personengruppe hingewiesen. Die Völkerrechtskommission hat daraufhin 1971 in ihrer 23. Sitzung sowohl die Wichtigkeit wie auch die Dringlichkeit des Problemkreises anerkannt und der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vorschlag unterbreitet, den Entwurf eines entsprechenden internationalen Übereinkommens auszuarbeiten.
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Durch die Resolution 2780 (XXVI) der 26. Generalversammlung vom 31. Dezember 1971 wurde der Völkerrechtskommission der Auftrag dazu erteilt. Daraufhin erarbeitete diese bis zu ihrer 24. Sitzung im Jahre 1972 einen ersten Entwurf für ein Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschliesslich Diplomaten. Im Bewusstsein der Bedeutung und Dringlichkeit der Materie war besonders eine Reihe westlicher Staaten daran interessiert, auf einen raschen Abschluss der Vorarbeiten an dieser "Diplomatenkonvention" hinzuwirken, mit deren endgültigen Ausarbeitung die für Rechtsfragen zuständige 6. Kommission der 28. Generalversammlung befasst wurde. Schon 1973 konnten die diesbezüglichen Arbeiten zum Abschluss gebracht werden, und das Plenum der 28. Generalversammlung stimmte dem Übereinkommen am 14. Dezember 1973 ohne Abstimmung zu.
In einer gleichzeitig angenommenen Resolution 3166 (XXVIII) wurde die grosse Bedeutung der Einhaltung der Abmachungen über die Unverletzlichkeit von völkerrechtlich geschützten Personen unterstrichen. Gleichzeitig wurde in dieser Resolution festgehalten, dass die Übereinkommensbestimmungen keinesfalls die Ausübung des legitimen Selbstbestimmungsrechts und des Rechts auf Unabhängigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen beeinträchtigen dürfen.
Das Übereinkommen lag bis zum 31. Dezember 1974 zur Unterzeichnung auf. Es ist seit dem 20. Februar 1977 in Kraft und steht allen Staaten zum Beitritt offen. Bis heute sind rund 80 Staaten Vertragspartei des Übereinkommens geworden.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
1995 / 223
Landtagssitzungen
15. September 1994