Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 52
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Abän­de­rung von Art. 8 Abs. 6 Bst b
3.Antrag
Blauer Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes, LGBl. 1992 Nr. 114
 
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Vaduz, 9. August 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
1.Ausgangslage
Die Regierung legte dem Landtag im Juni 1992 einen Bericht und Antrag betreffend einem Gesetzesentwurf zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes vor. Dieser Entwurf berücksichtigte die sich aus dem EWR-Abkommen ergebenden Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes. Es handelt sich in erster Linie um eine Anpassung von Massen und Gewichten. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Landtages wurde das Gesetz vom 22. Oktober 1992 über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes, LGBl. 1992 Nr. 114, kundgemacht. Gemäss Punkt III dieses Gesetzes tritt dieses gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
Die Schweiz hat nun im Zuge der Harmonisierung der Strassenverkehrsvorschriften mit der EU diese entsprechenden SVG-Änderungen auf den 1. April 1994 in Kraft gesetzt. Die dadurch bei den Vorschriften entstandenen Unterschiede zwischen Liechtenstein und der Schweiz für Gewichte und Abmessungen von Nutzfahrzeugen wirken sich nachteilig auf die Wettbewerbsbedingungen für liechtensteinische Unternehmen aus und erschweren den Verkehr zwischen der Schweiz und Liechtenstein, sowohl für liechtensteinische als auch für schweizerische Nutzfahrzeuge.
Die betreffenden Vorschriften werden sowohl dem rationellen und wirtschaftlichen Einsatz dieser Nutzfahrzeuge als auch den Erfordernissen des Unterhalts des Strassennetzes und der Verkehrssicherheit gerecht.
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Die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 22. Oktober 1992 über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes, LGBl. 1992 Nr. 114, sollte daher nicht erst gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1994 / 071
Landtagssitzungen
14. September 1994