Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 60
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Ein­lei­tung
1.Vor­be­mer­kung
2.Vor­be­rei­tungs­lehr­gang Fachhochschulreife
2.1.Ter­mi­no­logie
2.2.Veran­ke­rung des Vor­be­rei­tungs­lehr­gangs Fach­hoch­schul­reife im Schulgesetz
2.3.Aner­ken­nung des Vor­be­rei­tungs­lehr­ganges Fachhochschulreife
2.4.Erwei­te­rung des Vor­be­rei­tungs­lehr­ganges Fach­hoch­schul­reife in kauf­män­ni­scher Richtung
2.5.Zulas­sung zum Vor­be­rei­tungs­lehr­gang Fachhochschulreife
2.6.Aus­ge­stal­tung der Lehrpläne
2.7.Finan­zie­rung des Vor­be­rei­tungs­lehr­gangs Fachhochschulreife
3.Wei­tere Ergänzungen
3.1.Lehr­plan
3.2.Schü­ler­be­ur­tei­lung
3.3.Inte­gra­tion behin­derter Kinder ins Regelschulwesen
3.4.Ans­tel­lungs­pro­ze­dere bei Primarlehrpersonen
4.Antrag
Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Bestimmungen
Zu Art. 3:
Zu Art. 7:
Zu Art. 8 Abs. 1 und 2:
Zu Art. 9:
Zu Art. 15a:
Zu Art. 23 Abs. 4 und 5:
Zu Art. 30 bis 33:
Zu Art. 35:
Zu Art. 42:
Zu Art. 52a:
Zu Art. 52b:
Zu Art. 52c:
Zu Art. 52d:
Zu Art. 52e:
Zu Art. 52f:
Zu Art. 52g:
Zu Art. 69 Abs. 1 - Art. 81:
Zu Art. 82:
Zu Art. 90 Abs. 2:
Zu Art. 91 Abs. 2:
Zu Art. 108 Abs. 1:
Zu Art. 117 lit. b:
I. Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der Zweiten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen betreffend die Teilrevision des Schulgesetzes
 
Vaduz, den 23. August 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag als Ergänzung zur Gesetzesvorlage vom 1. Februar 1994 und zur Stellungnahme vom 24. Mai 1994 zu unterbreiten.
1.Vorbemerkung
In der Landtagssitzung vom 15. Juni 1994 wurde verschiedentlich erwähnt, dass eicht ganz verständlich sei, warum die Regierung den Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife erst bei der zweiten und nicht schon bei der ersten Lesung in die vorliegende Partialrevision aufgenommen habe. Der Grund hiefür liegt darin, dass anfangs dieses Jahres noch kein umfassender Erfahrungsbericht über den erst im Sommer 1992 begonnenen Schulversuch mit dem Vorbereitungslehrgang vorgelegen hatte. Ohne solchen Bericht konnte es die Regierung nicht verantworten, den Lehrgang schon Anfang des laufenden Jahres in die Teilrevision des Schulgesetzes aufzunehmen. Erst im März dieses Jahres lag dieser Bericht dann vor. Er wurde sowohl von der Aufsichtskommission des Vorbereitungslehrganges Fachhochschulreife als auch von der Regierung positiv aufgenommen. Positiv aufgenommen wurde insbesondere, dass den im Verlaufe des Schulversuches aufgetretenen Schwierigkeiten nie ausgewichen und aus Fehlern rasch gelernt wurde. Als Fazit aus diesem Bericht zog die Regierung, dass der Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife einem regionalen Bildungsbedürfnis entspricht. Diese erfreuliche Feststellung veranlasste die Regierung, dem Landtag anlässlich der zweiten Lesung vorzuschlagen, den Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife in die laufende Revision des Schulgesetzes aufzunehmen. Derzeit wird bereits der vierte Lehrgang mit über 20 Studierenden erfolgreich durchgeführt Für die Durchführung eines fünften Lehrganges ab Herbst 1994 liegen bereits genügend Anmeldungen vor. Aus all diesen Überlegungen möchte die Regierung an ihrem Vorhaben festhalten und dem Landtag beliebt machen, den Lehrgang nunmehr ins Schulgesetz aufzunehmen und damit als feste Institution im liechtensteinischen Bildungswesen zu verankern.
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Der vorliegende Bericht und Antrag geht nachstehend ausführlich auf die anlässlich der zweiten Lesung zum Vorbereitungslehrgang Fachhochschulreife und zu den übrigen Regelungsmaterien gestellten Fragen sowie auf verschiedene Anregungen zum Gesetzestext ein.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1994 / 074
Landtagssitzungen
14. September 1994