Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1995
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Vaduz, 11. Oktober 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1995 zu unterbreiten.
Zur Wahrung des Finanzreferendums sieht Artikel 1 des Finanzgesetzes eine Sperrklausel für jene Ausgabenkredite vor, für die die gesetzliche Grundlage noch fehlt oder für die noch ein separater Finanzbeschluss des Landtags erforderlich ist. Als solche neue Ausgaben fallen im Entwurf zum Landesvoranschlag 1995 die folgenden Positionen in Betracht:
Konto-Nr. | Kontobezeichnung | Kredit Fr. |
015.318.00 | EWR-Auftragsverwaltung | 200'000 |
015.367.00 | Mitgliedsbeiträge EWR | 1'018'000 |
030.307.03 | Frühzeitige Pensionierung | 230'000 |
301.503.01 | Landesmuseum/Verweserhaus (Renovation) | 1'500'000 |
550.564.00 | Wohnheim für geistig Behinderte | 100'000 |
560.366.01 | Wohnbeihilfen | 312'000 |
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680.503.01 | Posterweiterung Schaan | 2'000'000 |
680.503.03 | Postgebäude Balzers | l'800'000 |
950.503.02 | Zollamt Binza | 500'000 |
Die Regierung wird dem Landtag zu gegebener Zeit gesonderte Berichte und Anträge zur Freigabe dieser vorsorglicherweise ins Budget aufgenommenen Kredite zur Beratung und Beschlussfassung unterbreiten. Besondere Berichte gehen dem Landtag darüber hinaus auch für die Genehmigung des Stellenplanes für die Verwaltung, für die Schaffung neuer Lehrerstellen im Schuljahr 1995/96 und für das Strassenbauprogramm 1995 zu.