Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu einem Gesetz über die Umsetzung und Kundmachung der EWR-Rechtsvorschriften
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Vaduz, den 14. Oktober 1994
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Gesetz über die Umsetzung und Kundmachung der EWR-Rechtsvorschriften zu unterbreiten.
Auf die Gründe und Schwerpunkte der Regierungsvorlage zu einem Gesetz über die Umsetzung und Kundmachung der EWR-Rechtsvorschriften wird zu Beginn der Erläuterungen zu den Abschnitten 2.2 (Umsetzung der EWR-Rechtsvorschriften) und 2.3 (Kundmachung der EWR-Rechtsvorschriften) eingegangen.