Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 93
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Anpas­sung des bila­te­ralen Ver­trags­ver­hält­nisses mit der Schweiz
2.1Zoll­ver­trag
2.2.Pro­duk­te­haft­pflicht und Voll­streckung von gericht­li­chen Entscheidungen
2.3.Heil­mit­tel­kon­trolle
2.4.Patent­schutz, Schutzzertifikate
2.5.Post­ver­trag
2.6.Frem­den­po­li­zei­liche Rege­lung für Drittausländer
2.7.Rechtss­tel­lung der bei­der­sei­tigen Staatsangehörigen
2.8.Öffent­li­ches Auftragswesen
3.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
1. Teil: Bericht zum Bilateralen Verhandlungsergebnis mit der Schweiz
1
Vaduz, den 15. November 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag hiermit zum bilateralen Verhandlungsergebnis mit der Schweiz mit Hinblick auf die Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Bericht zu erstatten.
1.Einleitung
Nachdem die mit der Schweiz im Hinblick auf die Teilnahme Liechtensteins am EWR abzuschliessenden Abkommen am 2. November 1994 unterzeichnet wurden, übermittelt die Regierung nachstehend dem Hohen Landtag den Bericht zum bilateralen Verhandlungsergebnis mit der Schweiz. Dieser Bericht bildet den 1. Teil des Berichts und Antrags betreffend die Teilnahme des Fürstentums Liechtenstein am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), welcher dem Hohen Landtag zu gegebener Zeit unter Einbezug der Ergebnisse der Verhandlungen mit den EWR-Partnern, insbesondere des vorgesehenen EWR-Ratsbeschlusses vom 20. Dezember 1994, unterbreitet werden. wird.
Da die Teilnahme Liechtensteins am EWR die Zustimmung einerseits zum bilateralen und andererseits zum multilateralen Verhandlungsergebnis bedingt (die wenigen Ausnahmen, bei welchen die Vereinbarungen mit der Schweiz
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unabhängig von der Teilnahme Liechtensteins am EWR in Kraft treten sollen, sind in den jeweiligen Erläuterungen vermerkt), wird die Regierung dem Hohen Landtag die Zustimmung zu den bilateralen und multilateralen Abkommen in einem Gesamtpaket beantragen. Dementsprechend enthält der vorliegende Bericht noch keinen Antrag auf Zustimmung zu den bilateralen Verhandlungsergebnissen. Ebenfalls werden die finanziellen und personellen Auswirkungen aus den bilateralen Vereinbarungen im vorliegenden Bericht noch nicht behandelt.
LR-Systematik
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0..15.2
LGBl-Nummern
1995 / 084
1995 / 083
1995 / 082
1995 / 081
1995 / 080
1995 / 079
1995 / 078
1995 / 077
1995 / 076
1995 / 075
1995 / 073
1995 / 072
1995 / 069
1995 / 068