Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1994 / 97
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
1.Erläu­te­rungen
1.1 Art 1 (Zweck)
1.2 Art. 2 Bst g) (Begriffe)
1.3 Art. 5 Abs. 2 Bst. b) (Marktüberwachung)
1.4 Art 9 (Umgehungsverkehr)
1.4 Art 11 (Verwaltungswiderhandlungen)
1.5 Art 13 (Einziehung)
1.6 Art. 14 (Ver­fall des Erlöses)
2.Ände­rungs­vor­schläge
Über­ar­bei­tete Regierungsvorlage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, den 15. November 1994
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.1 Art 1 (Zweck)
Zu Art. 1 Bst. a) ist ein anderer Verweis vorgeschlagen worden, dem die Regierung ohne weiteres folgen kann. Es tut dem Gesetz in der Tat keinen Abbruch, wenn nicht auf den (geplanten) Beschluss des EWR-Rates vom 20. Dezember 1994, sondern auf das Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum bzw. auf dessen Art. 8-23 verwiesen wird. Der Grund dafür, dass in der Regierungsvorlage auf den (geplanten) Beschluss des EWR-Rates vom 20. Dezember 1994 verwiesen worden war, bestand darin, dass in diesem Beschluss der Grundsatz der "Parallelen Verkehrsfähigkeit" in einem eigenen Artikel ausdrücklich anerkannt werden soll.
LR-Systematik
9
94
947
LGBl-Nummern
1995 / 094
Landtagssitzungen
22. März 1995