Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 14. November 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 30./31. Oktober 1995 hat der Landtag die Regierungsvorlage zu einem Gesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 3. Oktober 1995, Nr. 82/1995). Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.