Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 104
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meine Ausführungen
1.Gesetz­ge­be­ri­scher Handlungsspielraum
2.Rezep­ti­ons­vor­lage
3.Wert­grenzen
II.Zu den ein­zelnen Bestimmungen
1.§§ 20 Abs. 4, 20a Abs. 5 und 6, 20b sowie § 65a
2.§ 20a
3.Insi­der­tat­be­stand (§ 122a)
4.Geld­wä­scherei
5.Straf­pro­zess­ord­nung
6.Ban­ken­ge­setz
7.Zur Schluss­bes­tim­mung in der StGB-Anpassung
III.Finanzen
IV.Antrag
V.Regie­rungs­vor­lagen
Blauer Teil
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den in der ersten Lesung der Regierungsvorlage
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einführung der Bereicherungsabschöpfung, der Geld- wäscherei und des Insidertatbestandes (missbräuchliche Ausnützung einer Organstellung zu unlauteren Börsen- geschäften) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 14. November 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 3./4. Mai 1995 wurden anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einführung der Bereicherungsabschöpfung, der Geldwäscherei und des Insidertatbestandes (Missbräuchliche Ausnützung einer Organstellung zu unlauteren Börsengeschäften) verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht, die in der Folge einer näheren Prüfung unterzogen worden sind.
Die Regierung unterbreitet dem Landtag nachstehend eine Stellungnahme, die sich einerseits mit den grundsätzlich gemachten Anregungen befasst, andererseits eine Kommentierung zu den vorgeschlagenen Änderungen vornimmt und diese Änderungen im Wortlaut wiedergibt. Zudem werden die Fragen der Abgeordneten, soweit sich aufgrund der vorliegenden geänderten Vorlage eine Beantwortung noch aufdrängt, beantwortet.
I.Allgemeine Ausführungen
Anlässlich der ersten Lesung wurden sowohl materielle als auch formelle Elemente der Vorlage kritisiert. Der Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen wurde teilweise als zu knapp erachtet. Ausführungen und Erläuterungen, welche noch in der Vernehmlassungsvorlage aufschienen, waren aus verschiedenen Gründen in den Bericht und Antrag nicht mehr aufgenommen worden. Das Fehlen der Rezeptionsgrundlage, insbesondere da es sich um ein eher komplexes Rechtsthema handelt, wurde ebenfalls bemängelt. Die Regierung stellt deshalb in der vorliegenden Stellungnahme die gewünschten Unterlagen zur Verfügung und geht, wo dies ge-
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wünscht wurde, ausführlicher auf die Problematik der vorgeschlagenen Bestimmungen ein.
Im folgenden werden die allgemeinen Fragen der Abgeordneten, soweit deren Beantwortung durch die gegenständliche - im Vergleich zur letzten recht eingeschränkten - Gesetzesvorlage nicht hinfällig wurde, beantwortet. Eine Beantwortung der speziellen Fragen findet in den ergänzenden Kommentaren zu den einzelnen Artikeln statt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1996 / 064
1996 / 063
Landtagssitzungen
21. März 1996