Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 109
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Ein­lei­tung
1.Anlass
2.Aus­gangs­lage beim Grundbuch
2.1Orga­ni­sa­ti­ons­be­richt der externen Firma
2.2Ergebnis des pro­duk­tiven Einsatzes
2.3Wei­teres Vorgehen
3.Urteil des Staatsgerichtshofes
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Kon­se­quenzen der Vorlage
5.Bemer­kungen zur Vorlage
5.1Art. 545g "Com­pu­ter­un­ter­stütztes Tagebuch"
5.2Rück­wir­kungs­klausel und Dringlicherklärung
6.Antrag
7.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Sachenrechtes (Tagebuch und EDV beim Grundbuch)
 
1
Vaduz, 28. November 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Gesetzesvorlage zur Abänderung des Sachenrechtes zu unterbreiten:
1.Anlass
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes soll beim Grundbuch das Tagebuch EDV unterstützt aufgenommen werden, um damit gleichzeitig eine EDV-gestützte Geschäftskontrolle beim Grundbuch einführen zu können. Mit dieser Einführung der EDV kann bis zu eine Personaleinheit freigestellt werden, welche für andere dringend notwendige Geschäfte beim Grundbuch eingesetzt werden kann. Die Regierung erliess daher im Januar 1995 eine Verordnung, welche es ermöglichen sollte, die EDV in den Arbeitsablauf einzubeziehen und dann die entsprechenden Tagebuchseiten auszudrucken. Der Staatsgerichtshof hat mittlerweile in seinem Urteil vom 31. Oktober 1995, StGH 1995/15, die Verordnung vom 24. Januar 1995 über die Abänderung der Regierungverordnung zum Sachenrecht, LGBl. 1995 Nr. 61, als verfassungswidrig aufgehoben. Als Grund wurde angeführt, dass diese Verordnung auf einer nicht genüglichen gesetzlichen Grundlage beruhe. Da die EDV-Lösung seit Juli dieses Jahres operativ beim Grundbuch im Einsatz ist und tatsächlich eine Personaleinheit für andere wichtige Aufgaben eingesetzt werden kann, gelangt die Regierung an den Landtag, um mit der vorgelegten Gesetzesänderung die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit dieser wirtschaftlichen und kostensparenden Lösung weiterfahren zu können.
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Im folgenden werden die angestrebte Lösung beim Grundbuch, das Urteil des Staatsgerichtshofes, StGH 1995/15, die personellen finanziellen Konsequenzen dieser Vorlage sowie schliesslich die Gesetzesvorlage selber dargestellt und erklärt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1996 / 021
Landtagssitzungen
07. Dezember 1995
13. September 1995