Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einführung der Bereicherungsabschöpfung, der Geldwäscherei und des Insidertatbestandes (Missbräuchliche Ausnützung einer Organstellung zu unlauteren Börsengeschäften)
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Vaduz, 11. April 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Einführung der Bereicherungsabschöpfung, der Geldwäscherei und des Insidertatbestandes (missbräuchliche Ausnützung einer Organstellung zu unlauteren Börsengeschäften) zu unterbreiten:
Die organisierte internationale Kriminalität, welche die vorhandenen Finanzdienstleistungsplätze missbraucht und ihre Dienstleistungsangebote zur Sicherung der eigenen Delinquenten-Bereicherung instrumentiert, hat zu neuen Straftatbeständen geführt, welche heute noch nicht oder nur unzureichend durch das Strafgesetzbuch mit Strafe belegt sind. Liechtenstein als Finanzdienstleistungsdrehscheibe muss daran interessiert sein, derartigen unsauberen Machenschaften entschlossen entgegenzutreten.