Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 2
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Ände­rungs­vor­schlag
III.Antrag
IV.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes
 
1
Vaduz, 14. Februar 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
Mit einer von allen Mitgliedern des damaligen Landtages gestützten Motion vom 17. Juni 1992 wurde die Regierung beauftragt, die Änderungen von Gesetzen, die mit dem Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau im Sinne des Art. 31 Abs. 2 der Verfassung in Widerspruch stehen, dem Landtag bis spätestens Dezember 1996 in Vorschlag zu bringen.
Ziel dieser Motion ist es, möglichst bald alle derzeitigen diskrimatorischen Bestimmungen abzuändern, um auf Gesetzesebene den Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau zu verwirklichen.
Die derzeit gültige Fassung von Art. 1017 PGR sieht eine unterschiedliche Regelung für die Firmenbildung eines Unternehmens ohne Beteiligung eines Kollektivgesellschafters oder Kommanditärs, jedoch mit oder ohne stille Gesellschafter durch einen Mann oder eine Frau vor. Männer haben ihren Familiennamen mit oder ohne Vornamen als Firma zu führen. Ehefrauen, verwitwete oder unverheiratete Frauen haben zusätzlich ihrem Familiennamen die Bezeichnung "Frau" bzw. "Fräulein" oder ihren vollen Vornamen voranzusetzen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1995 / 169
Landtagssitzungen
03. Mai 1995
23. März 1995