Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Aufhebung von Bagatellsubventionen und Gegenseitigen Kostenabgeltungen zwischen Land und Gemeinden
1
Vaduz, 2. Mai 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Aufhebung von Bagatellsubventionen und gegenseitigen Kostenabgeltungen zwischen Land und Gemeinden zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 4. Januar 1994 hat die Regierung eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landes und der Gemeinden mit der Überprüfung des Finanzausgleichs und der Subventionen beauftragt. Das Ziel dieser Arbeit liegt in der Analysierung der vielfältigen finanziellen Wechselbeziehungen zwischen dem Landeshaushalt und den Gemeindehaushalten und in der Ausarbeitung geeigneter Vorschläge für eine Neuregelung, die dem künftigen Finanzbedarf beider staatlicher Ebenen Rechnung trägt und die unterschiedlichen Ertrags- und Bedarfsstrukturen zwischen den einzelnen Gemeinden berücksichtigt. Eingang in die Abklärungen finden auch die Möglichkeiten einer verstärkten Anwendung des Verursacherprinzips, vor allem im Bereiche der Umwelt, sowie die Vermeidung administrativer Umtriebe zur Rationalisierung der Verwaltungen. Die Arbeitsgruppe hat sich in der Zwischenzeit zu mehreren Sitzungen getroffen und erste Varianten einer möglichen Neuregelung erörtert. Im Laufe des Monats Mai ist die Fortführung der Vorarbeiten, welche durch die Gemeindewahlen einen längeren Unterbruch erfahren haben, vorgesehen. Als erstes Ergebnis der Teamarbeit kann indessen mit dem vorliegenden Bericht ein kleines Paket von Massnahmen zur Aufhebung unbedeutender Subventionen und gegenseitiger Kostenbelastun-
2
gen zur Beratung unterbreitet werden, das vor allem eine Eindämmung von Verwaltungsumtrieben anstrebt und sich im übrigen für Land und Gemeinden annähernd kostenneutral verhält.