Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliden- versicherung sowie Familienzulagen
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Vaduz, den 23. Mai 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung sowie des Gesetzes über die Familienzulagen zu unterbreiten:
Im Vordergrund dieses Gesetzesvorhabens stehen die Verrechnung von nachschüssig ausbezahlten Leistungen der AHV und v.a. der IV (Rentennachzahlungen) mit Leistungen anderer Sozialversicherer und mit Leistungen der Sozialhilfe zur Verhinderung einer Überentschädigung sowie die Verbesserung der Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger durch Beseitigung diskriminierender Anspruchsvoraussetzungen.
Die Möglichkeit zur Verrechnung von nachschüssig ausbezahlten Renten der IV ist ein älteres Anliegen der Krankenversicherungen. Die Verbesserung der Rechtsstellung ausländischer Staatsangehöriger drängt sich auf, da die bisherige Rechtslage in einzelnen Fällen zu stossenden Ergebnissen führen konnte. Während den Vorarbeiten hat sich gezeigt, dass die gewünschten Verbesserungen nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen einer Regierungsverordnung realisiert werden können, sondern, dass dafür eine Gesetzesänderung erforderlich ist.
Darüberhinaus bezwecken diese Gesetzesvorlagen auch eine Änderung der Regelung bzgl. Drittauszahlung laufender Leistungen der AHV und der IV, eine Änderung der Auszahlungsvorschriften in der AHV und der IV, die Änderung der
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Voraussetzungen zum Entzug oder zur Kürzung der Leistungen der AHV und der IV bei Selbstverschulden, die Koordination der Rechtsmittelfristen im Bereich des AHVG, IVG, FZG sowie eine rein redaktionelle Änderung im Bereich des IVG.
Da es sich um Änderungen handelt, welche sowohl die Alters- und Hinterlassenenversicherung als auch die Invalidenversicherung, sowie im Bereich der Koordination der Rechtsmittelfristen auch die Familienzulagen, betreffen, drängt es sich auf, die Gesetzesvorlagen gemeinsam zu behandeln.