Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage über die Abänderung des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 21. Februar 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage über die Abänderung des Steuergesetzes in der Landtagssitzung vom 14./15. Dezember 1994 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Im Rahmen der ersten Lesung dieses Gesetzes wurde neben allgemeinen Ausführungen nur der Art. 55bis hinterfragt: