Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
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Vaduz, 31. Mai 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Der vorliegende Bericht und Antrag beinhaltet einige Änderungen zum Strassenverkehrsgesetz, welche sich teilweise aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen, aufgrund eines Antrages des Landesphysikus (Art. 16 Abs. 1 bis) oder aufgrund eines sonstigen Änderungsbedürfnisses (z.B. Blaulicht und Zweiklanghorn) ergeben haben.
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient somit der Bereinigung dieser Situationen. Die entsprechenden Hinweise zur Begründung der Gesetzesänderungen finden sich in den jeweiligen Erläuterungen.