Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 46
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Ein­lei­tung
Titel
Art. 1
Zu Art. 2
Zu Art. 4
Zu Art. 5
Zu Art. 7
Zu Art. 8
Antrag
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Gesetz über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften -
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 6. Juni 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften in der Landtagssitzung vom 3./4. Mai aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Titel
In der Praxis wird nicht vom "Gesetz über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Vorschriften im Strassenverkehr" gesprochen, weil dies zu schwerfällig ist, sondern vom "Ordnungsbussengesetz". Der Titel "Gesetz über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Vorschriften im Strassenverkehr" sollte zwar beibehalten werden, da in Art. 98 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978, LGB1. 1978 Nr. 18, auf das vereinfachte Verfahren verwiesen wird, doch sollte dieser Titel mit "Ordnungsbussengesetz; OBG", in Klammer, ergänzt werden.
Die Regierung schlägt deshalb für den Titel folgende Formulierung vor: "Gesetz vom ... über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Vorschriften im Strassenverkehr (Ordnungsbussengesetz; OBG)".
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1995 / 179