Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 53
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu den anläss­lich der ersten Lesung auf­ge­wor­fenen Fragen
2.1Grund­sätz­li­ches
2.2Über­ar­bei­tung der Gesetzesvorlage
3.Antrag
4.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes (Überbrückungsrenten) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 18. Juli 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes (Gewährung von Überbrückungsrenten bei freiwilliger vorzeitiger Pensionierung) in der Landtagssitzung vom 3./4. Mai 1995 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der Landtagssitzung vom 3./4. Mai 1995 wurde der Bericht und Antrag der Regierung zur Abänderung des Besoldungsgesetzes (Gewährung von Überbrückungsrenten bei freiwilliger vorzeitiger Pensionierung) Nr. 9/1995 vom Landtag in erster Lesung behandelt. Von den Abgeordneten wurden anlässlich dieser Lesung verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen unterbreitet, zu welchen die Regierung im nachfolgenden Stellung nimmt. Verschiedene dieser Fragen konnten vom zuständigen Regierungsmitglied bereits anlässlich dieser Lesung im Landtag abschliessend beantwortet werden, so dass sich die Regierung im folgenden vorallem mit grundsätzlichen Fragen auseinandersetzt sowie mit jenen Fragen, welche zu einer Abänderung der Gesetzesvorlage geführt haben.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1995 / 207