Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 62
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Inhalt der Richt­linie über die Euro­päi­schen Betriebsräte
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
5.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 55/95 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Europäische Betriebsräte)
 
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Vaduz, den 30. August 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 55/1995 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten:
1.Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 22. Juni 1995 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss den Beschluss Nr. 55/95 gefasst. Dieser Beschluss betrifft die Richtlinie 94/95/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (nachstehend Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte genannt). An dieser Sitzung hat die Regierung gegen den Beschluss Nr. 55/95 und damit bezüglich der Übernahme der Richtlinie über den Europäischen Betriebsräte einen Vorbehalt gemäss Art. 103 des EWR-Abkommens (EWRA) eingelegt. Auf die Hintergründe des in Art. 103 EWRA verankerten Verfahrens, auf dessen Grundlage die Übernahme von Richtlinien und anderen EG-Rechtsakten der Zustimmung sowohl des Landtages als auch des Volkes unterworfen werden kann, ist die
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Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 45/1995 bereits ausführlich ein-gegangen.
Nach Massgabe seines ersten Artikels wird der Beschluss Nr. 55/95 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses den Anhang XVIII EWRA (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) ändern bzw. ergänzen, indem ein neuer Punkt 27 angefügt wird.
Landtagssitzungen
31. Oktober 1995