Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 62/95 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Kraftfahrzeuge)
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Vaduz, den 3. Oktober 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 62/95 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 29. September 1995 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss in Brüssel den Beschluss Nr. 62/95 gefasst. Dieser Beschluss betrifft die Richtlinie 94/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 über Massnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG. Die Richtlinie 94/12/EG ist eine EWRRechtsvorschrift, die Punkt 3 von Kapitel I von Anhang II des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA; LGB1. 1995 Nr. 68; S. 453) betrifft. Der Beschluss Nr. 62/95 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. September 1995 wird das EWRA dementsprechend in Kapitel I von Anhang II ändern.