Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1995 / 72
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Ein­lei­tung
1.Gesperrte Kre­dite (Art. 1)
2.Ansätze für die Ver­mö­gens- und Erwerbss­teuer (Art. 2)
3.Redu­zie­rung des Ansatzes für den Finanz­aus­gleich (Art. 3)
4.Aus­wei­tung des Gel­tungs­be­reichs der Liecht. Grün­dungs­ge­bühren (Art. 6)
4.1Der­zei­tige Rechtslage
4.2Ände­rung der Stempelgesetzgebung
4.3Ein­nah­men­aus­fall
4.4Not­wen­dig­keit zur Erhal­tung der beste­henden Einnahmequellen
4.5Ausbau der liecht. Gründungsgebühren
4.6Ver­nehm­las­sung
5.Staats­bei­trag für die AHV-Anstalt (Art. 15 Finanzgesetz 1995)
6.Sub­ven­tionen im Rahmen der Bewil­ligten Haus­halts­mittel (Art. 10)
7.Unverän­derte Bestimmungen
8.Antrag
9.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1996
 
2
Vaduz, 3. Oktober 1995
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1996 zu unterbreiten
1.Gesperrte Kredite (Art. 1)
Zur Wahrung des Finanzreferendums sieht Artikel 1 des Finanzgesetzes eine Sperrklausel für jene Ausgabenkredite vor, für die die gesetzliche Grundlage noch fehlt oder für die noch ein separater Finanzbeschluss des Landtags erforderlich ist. Als solche neue Ausgaben fallen im Entwurf zum Landesvoranschlag 1996 die folgenden Positionen in Betracht:
 
Konto-Nr.
Kontobezeichnung
Kredit Fr.
011.503.00
Umbau alter Landtagssaal
500'000
090.503.04
Erneuerung BVD-Gebäude Vaduz
1'500'000
104.318.01
Ankauf von digitalisierten Operaten
1'000'000
213.503.03
Erweiterung Schulzentrum Unterland
1'500'000
290.367.02
Beitrag an die Weiterbildungsmassnahmen der Gewerbe- und Wirtschaftskammer
115'000
290.567.05
Einführungs-Kurszentrum für Autoberufe in St. Gallen (Baukostenbeitrag)
195'000
3
 
550.564.00
Wohnheim für geistig Behinderte
100'000
550.564.01
Werkstättenerweiterung Heilpädagogi¬scher Verein
80'000
680.503.01
Posterweiterung Schaan/Postplatz
1'500'000
810.564.02
Mehrzweckgebäude Kleinsteg BGS
150'000
813.503.00
Holzbearbeitungsanlage
500'000
860.366.00
Förderbeiträge gemäss Energiespargesetz
250'000
950.503.02
Zollamt Binza, Mauren
280'000
Die Regierung wird dem Landtag zu gegebener Zeit gesonderte Berichte und Anträge zur Freigabe dieser vorsorglicherweise ins Budget aufgenommenen Kredite zur Beratung und Beschlussfassung unterbreiten. Mit der Anpassung der finanziellen Limiten in der Verfassung und im Finanzhaushaltsgesetz werden die Vorhaben, welche weniger als Fr. 250'000 an Kosten verursachen, voraussichtlich nicht mehr mit separaten Bericht und Antrag dem Landtag vorzulegen sein. Nachdem die im Bericht und Antrag Nr. 90/1994 vorgeschlagenen Gesetzesvorlagen in erster Lesung schon behandelt wurden, wird die Regierung den notwendigen zweiten Bericht rechtzeitig zur Sitzung im Dezember vorlegen. Je nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesvorlagen, aber auch je nach den vom Landtag beschlossenen Limiten, werden einige Kredite nur mittels Landtagsbeschluss, andere wiederum mittels Regierungsbeschluss frei werden. Besondere Berichte gehen dem Landtag darüber hinaus auch für die Genehmigung des Stellenplanes für die Verwaltung, für die Schaffung neuer Lehrstellen im Schuljahr 1995/96 und für das Strassenbauprogramm 1995 zu.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
1995 / 233
Landtagssitzungen
15. November 1995