Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1996
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Vaduz, 3. Oktober 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Entwurf für das Finanzgesetz 1996 zu unterbreiten
Zur Wahrung des Finanzreferendums sieht Artikel 1 des Finanzgesetzes eine Sperrklausel für jene Ausgabenkredite vor, für die die gesetzliche Grundlage noch fehlt oder für die noch ein separater Finanzbeschluss des Landtags erforderlich ist. Als solche neue Ausgaben fallen im Entwurf zum Landesvoranschlag 1996 die folgenden Positionen in Betracht:
Konto-Nr. | Kontobezeichnung | Kredit Fr. |
011.503.00 | Umbau alter Landtagssaal | 500'000 |
090.503.04 | Erneuerung BVD-Gebäude Vaduz | 1'500'000 |
104.318.01 | Ankauf von digitalisierten Operaten | 1'000'000 |
213.503.03 | Erweiterung Schulzentrum Unterland | 1'500'000 |
290.367.02 | Beitrag an die Weiterbildungsmassnahmen der Gewerbe- und Wirtschaftskammer | 115'000 |
290.567.05 | Einführungs-Kurszentrum für Autoberufe in St. Gallen (Baukostenbeitrag) | 195'000 |
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550.564.00 | Wohnheim für geistig Behinderte | 100'000 |
550.564.01 | Werkstättenerweiterung Heilpädagogi¬scher Verein | 80'000 |
680.503.01 | Posterweiterung Schaan/Postplatz | 1'500'000 |
810.564.02 | Mehrzweckgebäude Kleinsteg BGS | 150'000 |
813.503.00 | Holzbearbeitungsanlage | 500'000 |
860.366.00 | Förderbeiträge gemäss Energiespargesetz | 250'000 |
950.503.02 | Zollamt Binza, Mauren | 280'000 |
Die Regierung wird dem Landtag zu gegebener Zeit gesonderte Berichte und Anträge zur Freigabe dieser vorsorglicherweise ins Budget aufgenommenen Kredite zur Beratung und Beschlussfassung unterbreiten. Mit der Anpassung der finanziellen Limiten in der Verfassung und im Finanzhaushaltsgesetz werden die Vorhaben, welche weniger als Fr. 250'000 an Kosten verursachen, voraussichtlich nicht mehr mit separaten Bericht und Antrag dem Landtag vorzulegen sein. Nachdem die im Bericht und Antrag Nr. 90/1994 vorgeschlagenen Gesetzesvorlagen in erster Lesung schon behandelt wurden, wird die Regierung den notwendigen zweiten Bericht rechtzeitig zur Sitzung im Dezember vorlegen. Je nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesvorlagen, aber auch je nach den vom Landtag beschlossenen Limiten, werden einige Kredite nur mittels Landtagsbeschluss, andere wiederum mittels Regierungsbeschluss frei werden. Besondere Berichte gehen dem Landtag darüber hinaus auch für die Genehmigung des Stellenplanes für die Verwaltung, für die Schaffung neuer Lehrstellen im Schuljahr 1995/96 und für das Strassenbauprogramm 1995 zu.