Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur Schaffung eines Gesetzes
betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
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Vaduz, den 3. Oktober 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen zu unterbreiten.
Die Regierung hat nach dem positiven Ausgang der ersten EWR-Abstimmung im Dezember 1992 das Institut für Versicherungswirtschaft an der Hochschule St. Gallen (I.VW) beauftragt, in einer Studie die Zukunft der Versicherungswirtschaft in Liechtenstein und eines möglichen Versicherungs-Standorts Liechtenstein näher zu umschreiben. Das I.VW hat seine Studie im Dezember 1993 fertiggestellt.
Die Ergebnisse der Studie wurden von der Regierung im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang interpretiert und mit Alternativen verglichen. Sie kam dabei zum Schluss, dass die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Versicherungs-Standort Liechtenstein als günstig einzustufen sind: Liechtenstein gilt als stabiles Land, hat einen umfassenden Geheimnisschutz und gilt als sicherer Standort für Versicherer. Zudem ist eine attraktive und wirkungsvolle Gesetzgebung rasch realisierbar. Mit dem Beitritt zum EWR-Abkommen ist zudem eine weitere wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Etablierung eines Versicherungsplatzes erfüllt.