Stellungnahme der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über Heimtierfutter aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, den 10. Oktober 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über Heimtierfutter aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22./23. März 1995 hat der Landtag die Regierungsvorlage zu einem Gesetz über Heimtierfutter in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 29. November 1994 zu einem Gesetz über Heimtierfutter, Nr. 114/1994). Bei dieser ersten Lesung sind Fragen zu Art. 2, 3, 6 und 8 der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.