Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung sowie Familienzulagen aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 14. November 1995
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung sowie Familienzulagen aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der Landtagssitzung vom 21./22. Juni 1995 wurde der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung sowie Familienzulagen Nr. 3 6/ 1995 vom Landtag in erster Lesung behandelt. Von den Abgeordneten wurden anlässlich dieser Lesung verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen unterbreitet, zu welchen die Regierung im nachfolgenden Stellung nimmt.