Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 10
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Ein­lei­tung
I.Vor­be­mer­kung
II.Fragen und Anre­gungen der Zweiten Lesung
Zu Art. 4 (Autonomie)
Zu Art. 7 (Zweckverbände)
Zu Art. 9 (Gemein­de­ord­nung; Reglemente)
Zu Art. 11 (amt­liche Kundmachungen)
Zu Art. 15 (Inhalt)
Zu Art. 16 (Erwerb des Gemeindebürgerrechts)
Zu Art. 17 (a. Geburt, Legi­ti­ma­tion und Annahme an Kindesstatt)
Zu Art. 18 (b. Auf­nahme auf Antrag - aa. in der Gemeinde wohn­hafte Landesbürger)
Zu Art. 19 (bb. Kinder von Gemeindebürgern)
Zu Art. 20 (c. Ein­bür­ge­rung infolge Ehe­schlies­sung oder im erleich­terten Verfahren)
Zu Art. 21 (d. Auf­nahme im ordent­li­chen Verfahren)
Zu Artikel 23 (Gemeindeehrenbürgerrecht)
Zu Art. 25 (Stel­lung, Auf­gaben und Befugnisse)
Zu Art. 31 (Anträge, Abstimmungen)
Zu Art. 35 (Wahlen)
Zu Art. 40 (Auf­gaben und Befugnisse)
Zu Art. 41 (Referendum)
Zu Art. 43 (Ueber­prii­fung von Ini­tia­tive und Referendum)
Zu Art. 46 (Ersatzwahl)
Zu Art. 47 (Ausschluss)
Zu Art. 48 (Grundsätze)
Zu Art. 50 (Ausstand)
Zu Art. 51 (Delegation)
Zu Art. 52 (Aufgaben)
Zu Art. 55 (Stellvertretung)
Zu Art. 56 (Zusammensetzung)
Zu Art. 57 (Aufgaben)
Zu Art. 58 (Verhandlung)
Zu Art. 59 (Ausschluss)
Zu Art. 65 (Ein­rich­tung eines Archivs)
Zu Art. 66 (Wahl und Stimmrecht)
Zu Art. 68 (Ver­fahren vor der Wahl - a. Frist)
Zu Art. 69 (b. Wahlvorschlag)
Zu Art. 70 (c. Annahmeerklärung)
Zu Art. 71 (Wahlverfahren)
Zu Art. 72 (Frist zur Ein­rei­chung von Wahlvorschlägen)
Zu Art. 73 (Gül­tig­keit von Wahlvorschlägen)
Zu Art. 74 (Berei­ni­gung von Wahl­vor­schlägen - a. Sich aussch­lies­sende Kandidaten)
Zu Art. 78 (Wahl­zahl und Quorum)
Zu Art. 80 (Gewählte Kandidaten)
Zu Art. 83 (Vereidigung)
Zu Art. 84 (Wahl)
Zu Art. 86 (Geheime Abstimmung)
Zu Art. 88 (Aenderungsanträge)
Zu Art. 91 (Vermögensanlage)
Zu Art. 93 (Rech­nungs­wesen, Rech­nungs­prü­fung und Finanzkontrolle
Zu Art. 101 (Vermögensrechnung)
Zu Art. 102 (Inhalt)
Zu Art. 103 (Genehmigung)
Zu Art. 104 (Aktiven)
Zu Art,109 (Fondsreglement)
Zu Art. 113 (Gemein­de­rech­nung; Revision)
Zu Art. 114 (Kos­ten­tra­gung bei Einzelinteressen)
Zu Art. 116 (Grundsatz)
Zu Art. 118 (Massnahmen)
Zu Art. 120 (Verwaltungsbeschwerde)
Zu Art. 123 (Durchführungsverordnungen)
Zu Art. 124 (Auf­he­bung bis­he­rigen Rechts)
Zu Art. 125 (Wahl der Geschäftsprüfungskommission)
Zu Art. 126 (Inkrafttreten)
Blauer Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag
zu den in der zweiten Lesung aufgeworfenen Fragen zum Gemeindegesetz
 
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Vaduz, 13. Februar
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
I.Vorbemerkung
Die Vorlage zu einem neuen Gemeindegesetz wurde vom Landtag gemeinsam mit dem Gesetz über die Bürgergenossenschaften erstmals an der Landtagssitzung vom 24./25. Oktober 1990 beraten. Aufgrund der Bedeutung der Gesetzesmaterie beschloss der Landtag, eine Kommission zur Bearbeitung der beiden Gesetzesvorlagen zu bestellen. Die Kommission überarbeitete und ergänzte die beiden Vorlagen in insgesamt 18 Kommissionssitzungen bis zum Dezember 1992. Am 23. Juni 1993 behandelte der Landtag das Gemeindegesetz und das Gesetz über die Bürgergenossenschaften in zweiter Lesung, wobei gleichzeitig festgelegt wurde, dass die dritte Lesung ebenfalls als volle Lesung durchgeführt werden sollte, in welcher Abänderungs-, Zusatz- und Streichungsanträge gestellt werden können. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zu den beiden Vorlagen wurde insbesondere kritisiert, dass das Gemeindegesetz in bezug auf das Gemeindebürgerrecht nicht der verfassungsmässig verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau entspreche. Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen dem Landesbürgerrecht und dem Gemeindebürgerrecht beschloss die Regierung, dass die Anpassung der jeweiligen Bürgerrechtsbestimmungen an die Gleichberechtigung von Mann und Frau im gleichen Zuge vorgenommen werden müsse. In der Folge wurde eine Teilrevision des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts in bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgearbeitet, welche dem Landtag nun ebenfalls vorliegt.
Nachfolgend nimmt die Regierung artikelweise Stellung zu den in der zweiten Lesung des Gemeindegesetzes aufgeworfenen Fragen.
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LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1996 / 076
Landtagssitzungen
20. März 1996
20. März 1996
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