Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Finanzgesetz für das Jahr 1997
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Vaduz, 8. Oktober 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag für das Jahr 1997 zu unterbreiten.
Zur Wahrung des Finanzreferendums sieht Art. 1 des Finanzgesetzes eine Sperrklausel für jene Ausgabenkredite vor, für welche die gesetzliche Grundlage noch fehlt oder für die noch ein separater Finanzbeschluss des Landtags erforderlich ist. Als solche neue Ausgaben fallen im Entwurf zum Landesvoranschlag 1997 die folgenden Positionen in Betracht:
Konto-Nr. | Kontobezeichnung | Kredit in Fr. |
090.503.05 | Umnutzung Telecom-Gebäude | 1'000'000 |
216.503.01 | Erweiterung Realschule Schaan | 500'000 |
281.503.01 | Musikschule Eschen | 500'000 |
301.503.02 | Landesbeitrag Kunstmuseum | 400'000 |
305.365.03 | Liechtensteinisches Namenbuch | 179'000 |
305.365.05 | Liechtensteiner Personennamen-Buch | 211'000 |
340.365.03 | Landesbeitrag Kleinstaatenspiel 1999 | 85'000 |
550.564.00 | Wohnheim für geistig Behinderte | 100'000 |
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580.503.01 | Aufnahmezentrum Flüchtlinge / Verwaltungs- | |
| Gebäude FREPO, Passamt | 2'300'000 |
600.503.01 | Werkhof Vaduz | 1'000'000 |
690.364.00 | Staatsbeitrag an First-Link-Institut | 256'000 |
950.503.02 | Zollämter | 500'000 |
Die Regierung wird dem Landtag zu gegebener Zeit gesonderte Berichte und Anträge zur Freigabe dieser vorsorglicherweise ins Budget aufgenommenen Kredite unterbreiten. Zum Teil sind die entsprechenden Berichte und Anträge dem Landtag schon zugestellt worden; Eine Behandlung dieser Vorlagen steht im Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Berichtes noch aus. Durch die Erhöhung der Limiten des Finanzreferendums sowie durch die Konkretisierung der Regierungskompetenzen fallen für 1997 einige Positionen aus der "Kreditsperre". Dieses erlaubt es dem Landtag, sich auf finanzpolitisch Wesentliches zu konzentrieren. Über die Genehmigung des Stellenplanes für die Verwaltung, die Schaffung neuer Lehrstellen im kommenden Schuljahr sowie über das Strassenbauprogramm 1997 wird der Landtag über gesonderte Berichte begrüßt werden.