Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 59/96 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
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Vaduz, 12. November 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 59/96 des gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 25. Oktober 1996 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 59/96 sh. Beilage 1; Richtlinie 96/9/EG sh. Beilage 2). Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie läuft am 1. Januar 1998 ab.
Die Regierung hat mit Beschluss vom 22. Oktober 1996 festgestellt, dass der Beschluss Nr. 59/96 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf. Diese Entscheidung der Regierung wurde durch die EWR-Kommission des Landtages in ihrer Sitzung vom 23. Oktober 1996 bestätigt. Die Begründung dieser Entscheidung liegt darin, dass die Übernahme der Richtlinie eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes notwendig macht.