Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 126
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Grund­züge
3.Ände­rung des Urheberrechtgesetzes
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 59/96 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
 
1
Vaduz, 12. November 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 59/96 des gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 25. Oktober 1996 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 59/96 sh. Beilage 1; Richtlinie 96/9/EG sh. Beilage 2). Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie läuft am 1. Januar 1998 ab.
Die Regierung hat mit Beschluss vom 22. Oktober 1996 festgestellt, dass der Beschluss Nr. 59/96 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf. Diese Entscheidung der Regierung wurde durch die EWR-Kommission des Landtages in ihrer Sitzung vom 23. Oktober 1996 bestätigt. Die Begründung dieser Entscheidung liegt darin, dass die Übernahme der Richtlinie eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes notwendig macht.
Landtagssitzungen
12. Dezember 1996