Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 127
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Gesetzesartikeln
Zu Art. 1
Zu Art. 3
Zu Art. 10
Zu Art. 15
Zu Art.32 ff.
Zu Art. 40 (Neu Art. 36)
Zu Art. 41 (Neu Art. 37)
Zu Art. 45 (Neu Art 41)
Zu Art. 45 Abs. 2 (Neu Art. 41 Abs. 2)
Zu Art. 57 Abs. 2 (neu Art. 53 Abs. 2)
Zu Art. 61 (neu Art. 57)
Zu Art. 63 (Neu Art. 59)
Zu Art. 64 (Neu Art. 60)
Zu Art. 64 Abs. 2 (Neu Art. 60 Abs. 2)
Zu Art. 66 (Neu Art. 62)
Zu Art. 70 (Neu Art. 66)
Zu Art. 82 Abs. 1 (Neu Art. 78 Abs. 1)
Zu Art. 82 Abs. 2 (Neu Art. 78 Abs. 2)
3.Antrag
Blauer Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Revision des Markenschutzgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 12. November 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Revision des Markenschutzgesetzes in der Landtagssitzung vom 19. September 1996 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Revision des Markenschutzgesetzes wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Revision des Markenschutzgesetzes wurde begrüsst, das Eintreten auf die Vorlage war von allen Seiten unbestritten. Gewisse Punkte waren im Hinblick auf die Kompatibilität mit der Markenschutzrichtlinie zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1997 / 060
Landtagssitzungen
12. Dezember 1996