Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 14
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Inhalt der Richtlinie 95/26
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
5.Antrag
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 2/96 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Kreditinstitute , Versicherung)
 
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Vaduz, de 19. Februar 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 2/96 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten:
1.Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 26. Januar 1996 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss den Beschluss Nr. 2/96 gefasst. Dieser Beschluss betrifft die Richtlinie 95/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Änderung der Richtlinien 77/780/EWG und 83/646/EWG betreffend Kreditinstitute, der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG betreffend Schadenversicherungen, der Richtlinien 79/267/EWG und 92/96/EWG betreffend Lebensversicherungen, der Richtlinie 93/22/EWG betreffend Wertpapierfirmen sowie der Richtlinie 85/611/EWG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen.
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An dieser Sitzung hat die Regierung gegen den Beschluss Nr. 2/96 und damit gegen die Übernahme der Richtlinie 95/26 einen Vorbehalt gemäss Art. 103 des EWR-Abkommens (EWRA) eingelegt. Auf die Hintergründe des in Art. 103 EWRA verankerten Verfahrens, auf dessen Grundlage die Übernahme von Richtlinien und anderen EG-Rechtsakten der Zustimmung sowohl des Landtages als auch des Volkes unterworfen werden kann, ist die Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 45/1995 bereits ausführlich eingegangen.
Nach Massgabe seines ersten Artikels wird der Beschluss Nr. 2/96 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses den Anhang IX EWRA (Finanzdienstleistungen) ändern beziehungsweise ergänzen, indem unter den Nummern 2, 7a, 11, 15, 16, 30 und 30b jeweils ein neuer Gedankenstrich hinzugefügt wird.
Landtagssitzungen
02. Mai 1996