Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 140
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Ein­lei­tung
I.Aus­gangs­lage
II.Abän­de­rung der Zivil­pro­zess­ord­nung (Schei­dungs­recht­liche Bestimmungen)
1.Aus­gangs­lage
2.Anwen­dung aus­län­di­schen Rechts
III.Abän­de­rung der Juris­dik­ti­ons­norm (JN) und des AVAG
1.Aus­gangs­lage
2.Neu­re­ge­lung
IV.Ver­nehm­las­sung
V.Antrag
VI.Geset­zes­vor­lagen
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Anpassung von Verfahrensgesetzen an ein neues IPRG: - Abänderung der Zivilprozessordnung (Scheidungsrecht) - Abänderung der Jurisdiktionsnorm und Aufhebung des Gesetzes betreffend die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern (Erbrecht)
 
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Vaduz, 19. November 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachfolgenden Bericht und Antrag zur Anpassung von Verfahrensgesetzen an ein neues IPRG (Abänderung der Zivilprozessordnung, Scheidungsrecht, Abänderung der Jurisdiktionsnorm und Aufhebung des Gesetzes betreffend die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern, Erbrecht) zu unterbreiten.
I.Ausgangslage
Mit Bericht und Antrag Nr. 106/1992 hat die Regierung dem Hohen Landtag den Antrag gestellt, ein Gesetz über das Internationale Privatrecht zu beschliessen. Anlässlich der ersten Lesung dieses Gesetzes am 23. Februar 1994 wurde vom Landtag beschlossen, dieses Gesetz zur Detailberatung an eine Landtagskommission zu schicken. Es sollten hierbei einige Bestimmungen des IPRG im Sinne einer Liberalisierung überprüft werden und es sollten darüber hinaus die Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) in das Konzept einbezogen werden. Anlässlich der ersten Lesung wurde seitens der Regierung auch darauf hingewiesen, dass einige verfahrensrechtliche Bestimmungen mit dem neuen IPRG in Widerspruch stünden.
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In 18 Sitzungen hat diese IPR-Kommission den Entwurf zu einem IPRG sowie das PGR entsprechend überarbeitet. Um eine abschliessende Behandlung dieser Anpassungen noch im Jahre 1996 zu gewährleisten, wurde an der 18. Sitzung der IPR-Kommission beschlossen, dass die notwendigen verfahrensrechtlichen Anpassungen von der Regierung vorbereitet und in die Vernehmlassung geschickt werden sollten.
Es handelt sich hierbei um die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht sowie um die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Erbrechts.
LR-Systematik
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272
LGBl-Nummern
1997 / 132
1997 / 131
Landtagssitzungen
14. Mai 1997
16. April 1997