Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
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Vaduz, 19. Februar 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 6./7. Dezember 1995 verabschiedete der Landtag eine Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. Am 29. Januar 1995 wurde diese Gesetzesvorlage nach Ablauf der Referendumsfrist dem Landesfürst zur Unterzeichnung übermittelt. Der Landesfürst äusserte dabei Bedenken betreffend die rückwirkende Inkraftsetzung der Strafbestimmungen nach Art. 85 und 86. Die Regierung teilt im Grundsatz die vom Landesfürsten geäusserten Bedenken und erlaubt sich deshalb, die vom Landtag in seiner Sitzung vom 6./7. Dezember 1995 verabschiedete Gesetzesvorlage dem Landtag nochmals mit abgeänderter Inkrafttretensbestimmung vorzulegen.