Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung
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Vaduz, 27. Februar 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung zu unterbreiten.
Die Gesetzesvorlage zu einem "Gesetz über die Akkreditierung und Notifizierung" regelt im wesentlichen die Akkreditierung von Kalibrier-, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen sowie die Befugnisse einer Liechtensteinischen Akkreditierungsstelle und einer Liechtensteinischen Notifizierungsstelle. Sie schafft gleichzeitig die Voraussetzungen dafür, dass ausländische Prüfergebnisse oder Konformitätsbescheinigungen in Liechtenstein anerkannt werden und umgekehrt.