Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 20
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Ein­lei­tung
1.Zweck und Gegen­stand der Gesetzesvorlage
1.1Zweck der Gesetzesvorlage
1.2Gegen­stand der Geset­zes­vor­lage: Akkre­di­tie­rung und Notifizierung
2.Vor­teile
3.Bedeu­tung für Liechtenstein
4.Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­tion
4.1Anpas­sung an die per­so­nellen und logis­ti­schen Res­sourcen der Landesverwaltung
4.2Bes­tel­lung eines Akkreditierungsrates
4.3Die Regie­rung als Liech­tens­tei­ni­sche Notifizierungsstelle
5.Ver­nehm­las­sung
5.1Ein­ge­gan­gene Stellungnahmen
5.2Ergebnis der Vernehmlassung
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.1Erhe­bung von Gebühren
6.2Per­so­nelle Auswirkungen
7.Antrag
8.Erläu­te­rungen
I. All­ge­meine Bestimmungen
II. Akkreditierung
III. Notifizierung
IV. Aner­ken­nung von Prü­f­er­geb­nissen und Konformitätsbescheinigungen
V. Orga­ni­sa­tion und Durchführung
VI. Ver­fahren und Rechts­mittel (Art. 23 und 24)
VII. Straf­bes­tim­mungen (Art. 25 bis Art. 33)
VIII. Schluss- und Über­gangs­bes­tim­mungen (Art. 34 bis 36)
9.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung
 
1
Vaduz, 27. Februar 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Akkreditierung und Notifizierung zu unterbreiten.
1.1Zweck der Gesetzesvorlage
Die Gesetzesvorlage zu einem "Gesetz über die Akkreditierung und Notifizierung" regelt im wesentlichen die Akkreditierung von Kalibrier-, Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen sowie die Befugnisse einer Liechtensteinischen Akkreditierungsstelle und einer Liechtensteinischen Notifizierungsstelle. Sie schafft gleichzeitig die Voraussetzungen dafür, dass ausländische Prüfergebnisse oder Konformitätsbescheinigungen in Liechtenstein anerkannt werden und umgekehrt.
LR-Systematik
9
94
941
LGBl-Nummern
1996 / 082
Landtagssitzungen
21. März 1996