Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Revision des Markenschutzgesetzes
3
Vaduz, 5. März 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Gesamtrevision des Markenschutzgesetzes vom 26. Oktober 1928 zu unterbreiten.
Die Gesetzesvorlage ersetzt das heute geltende Gesetz vom 30. August 1928 betreffend den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen von Waren und gewerblichen Auszeichnungen (MSchG; LGBl. 1928 Nr. 13, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Januar 1964, LGBl. 1964 Nr. 12 und vom 19. Dezember 1985, LGBl. 1985 Nr. 19). Zwei wichtige Gründe sprechen für die Revision: Zum einen genügt das alte Gesetz den Anforderungen der modernen Wirtschaft nicht mehr. So ist der materielle Wert der Marke nach dem wirtschaftlichen Aufschwung der fünfziger und sechziger Jahre ungleich höher als zur Zeit, in der das alte MSchG konzipiert wurde. Zum andern verlangt der Beitritt Liechtensteins zum EWR die Einhaltung der Vorgaben der Ersten Richtlinie 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (AK Nr. L 40 vom 11.2.1989, S. 1), wie z.B. die Umstellung von der Gebrauchs- auf die Hinterlegungspriorität (vgl. Entwurf Art. 6). Auch der Beitritt Liechtensteins zum WTO-Abkommen bringt aufgrund des TRIPs-Abkommens einen Änderungsbedarf im Bereich des Markenrechts mit sich.
4
Der Vorentwurf des Amtes für Volkswirtschaft (AVW) wurde durch die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission beraten. Dieser gehören unter dem Vorsitz von Regierungsrat Dr. Michael Ritter folgende Personen an: Dr. Hubert Büchel (Amtsleiter AVW), Dr. Kurt Büchel (Präsident des Liechtensteinischen Patentanwaltsverbandes), Dr. Ursula Wachter Mahlknecht (Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer), lic.iur. Josef Hilti (AVW/Geistiges Eigentum) und lic.iur. Georges Baur (Seeger&Seeger). Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis der von der Kommission Ende 1995 abgeschlossenen Arbeit.