Ergänzender Bericht der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend - die Abänderung der Verfassung (Finanzreferendum) - die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten - die Abänderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz)
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Vaduz, den 26. März 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, Ihnen einen ergänzenden Bericht zur Regierungsvorlage betreffend die Abänderung der Verfassung des Volksrechtsgesetzes und des Finanzhaushaltsgesetzes zu unterbreiten.
Mit Bericht Nr. 90/1994 vom 15. November 1994 hat die Regierung dem Landtag drei Gesetzesvorlagen zur Abänderung der Verfassung (Finanzreferendum), des Gesetzes über die Ausübung der politische Volksrechte in Landesangelegenheiten und des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates zur Genehmigung zugeleitet. In der Sitzung vom 21. Juni 1995 wurde die Behandlung der Vorlagen auf Antrag der Regierung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um insbesondere eine verbesserte Ausformulierung des Finanzhaushaltsgesetzes vorzunehmen.