Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend - die Neuzuweisung von Geschäften an die Umweltämter - die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Umbenennung der Umweltämter und die Abänderung des Bodenschutzgesetzes - die Beantwortung der Postulate vom 20. Mai 1987 betreffend Bestellung einer Umwelt- Schutzkommission sowie vom 16. Juni 1992 betreffend Überprüfung der Aufgaben- Bereiche der Umweltämter
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Vaduz, 16. April 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachfolgenden Bericht und Antrag betreffend die Neuzuweisung von Geschäften an die Umweltämter, die Schaffung eines Gesetzes betreffend die Umbennung der Umweltämter und die Abänderung des Bodenschutzgesetzes sowie die Beantwortung der Postulate vom 20. Mai 1987 betreffend die Bestellung einer Umweltschutzkommission sowie vom 16. Juni 1992 betreffend die Ueberprüfung der Aufgabenbereiche der Umweltämter zu unterbreiten.
Die Abgeordneten Josef Biedermann, Josef Büchel, Dr. Dieter Walch, Heinz Ritter, Louis Gassner, Emma Eigenmann und Johann Kindle haben am 20. Mai 1987 im Landtag verschiedene Umweltpostulate eingereicht. Mit einer Ausnahme wurden diese Postulate von der Regierung bereits beantwortet. Offen ist noch das Postulat betreffend die Bestellung einer Umweltschutzkommission. Mit diesem Postulat wurde die Regierung eingeladen, eine Umweltschutzkommission als be-
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ratendes Organ der Regierung zu bestellen und zu prüfen, mit welchen organisatorischen und personellen Voraussetzungen die Aufgaben des Umweltschutzes am besten gelöst werden können. Dieses Postulat wurde vom Landtag in der Sitzung vom 24. Juni 1987 an die Regierung zur Ueberprüfung weitergeleitet.