Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Einführung des Briefwahlrechtes)
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Vaduz, 30. April 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 7. Dezember 1995 wurden anlässlich der Beratung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Einführung des Briefwahlrechtes) (Nr. 88/1995) Fragen aufgeworfen, ergänzende Auskünfte gewünscht und Anregungen gemacht. Die Regierung unterbreitet nachstehend dem Landtag eine Stellungnahme zu diesen Fragen und Anregungen. Im Anhang befindet sich die abgeänderte Regierungsvorlage, wobei Änderungen gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage unterstrichen sind.
Ergänzende Ausführungen zu den allgemeinen Fragen während der Eintretensdebatte finden sich im nächsten Abschnitt. Anschliessend werden die Fragen und Anregungen der ersten Lesung des Gesetzestextes artikelweise diskutiert.