Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, des Gesetzes über die Invalidenversicherung, des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und des Gesetzes über die Familienzulagen sowie über die Aufhebung des Gesetzes über die Gewährung von Witwerbeihilfen betreffend die Gleichberechtigung von Frau und Mann
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Vaduz, 21. Mai 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung von Frau und Mann, dem Landtag nachstehend den Bericht und Antrag
über die Abänderung
des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung,
des Gesetzes über die Invalidenversicherung,
des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-,
Hinterlassenenen- und Invalidenversicherung und
des Gesetzes über die Familienzulagen,
sowie über die Aufhebung
des Gesetzes über die Gewährung von Witwerbeihilfen
zu unterbreiten.
Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist heute ein unbestrittenes Ziel der liechtensteinischen Politik. Bekanntlich hat der liechtensteinische Landtag im Juni 1992 das Gleichbehandlungsgebot von Art. 31 der Verfassung mit einem Absatz 2 ergänzt, der ausdrücklich festlegt, dass Frau und Mann gleichberechtigt sind. Ausserdem wurde die Regierung vom Landtag in einer Motion vom 17. Juni 1992 damit beauftragt, die Änderung von Gesetzen, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann in Widerspruch stehen, dem Landtag bis spätestens Dezember 1996 in Vorschlag zu bringen. Dieser Auftrag umfasst auch die Gesetzgebung aus dem Bereich der Sozialversicherung, wobei der Landtag die besondere Sensibilität dieses Bereiches mehrfach betont hat.