Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 62
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Ein­lei­tung
1.Anlass
2.Grund­sätz­li­ches zur Beant­wor­tung des Postulates
2.1Zeit­punkt
2.2Finan­zi­elle Situation
2.3Gemeinden
2.4Anteil der direkten Steuern an den Gesamteinnahmen
3.Steu­er­ge­set­z­än­de­rungen seit der Letzten Progressionsangleichung
3.1Anpas­sung der Progressionstabelle 1984
3.2Anpas­sung ver­schie­dener Abzüge
4.Teue­rung und Erw­erb­s­ent­wick­lung seit der Letzten Progressionsangleichung
5.Begriff der Kalten Progression
5.1Begriff
5.2Teue­rung und Abzüge
6.Aus­wir­kungen der Kalten Progression
6.1Bela­stungs­ver­gleich für Ver­hei­ra­tete mit zwei Kindern
6.2Bela­stungs­ver­gleich für Ver­hei­ra­tete ohne Kinder
6.3Bela­stungs­ver­gleich für Alleinstehende
7.Gesetz­ge­be­ri­scher Handlungsbedarf
7.1Ver­hei­ra­tete
7.2Alleinste­hende
7.3Anpas­sung nur für Alleinstehende?
8.Vor­schlag der Regierung
8.1Schluss­fol­ge­rung
8.2Neue Progressionstabelle
8.3Finan­zi­elle Folgen
9.Antrag
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Anpassung des Steuergesetzes und die Beantwortung des Postulates vom 8. Juli 1994 (Ausgleich der Kalten Progression)
 
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Vaduz, den 21. Mai 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Beantwortung des Postulats vom 8. Juli 1994 zum Ausgleich der kalten Progression zu unterbreiten:
1.Anlass
Unmittelbarer Anlass für den vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung an den Hohen Landtag bildet das Postulat vom 8. Juli 1994 der Abgeordneten Dr. Peter Wolff, Oswald Kranz, Egon Gstöhl, Karlheinz Ospelt, Ingrid Hassler, Otto Büchel, Hubert Sele, Dr. Volker Rheinberger und Norbert Bürzle betreffend die Abänderung des Steuergesetzes zum Ausgleich der kalten Progression.
Gemäss dem Postulat vom 8. Juli 1994, welchem in der Landtagssitzung vom 15. September 1994 mehrheitlich zugestimmt wurde, wird die Regierung eingeladen, "eine Abänderung des Steuergesetzes zum Ausgleich der kalten Progression seit dem Steuerjahr 1984 zu überprüfen, wobei auch die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung auf Land und Gemeinden zu berücksichtigen sind". In der Postulatsbegründung wird überdies festgehalten, dass auch zu prüfen sei, welche
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effektiven steuerlichen Mehrbelastungen seit der letzten Progressionsangleichung (LGBl. 1985 Nr. 51) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erhöhung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten tatsächlich entstanden sind.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1997 / 017
Landtagssitzungen
30. Oktober 1996
19. Juni 1996