Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Anpassung des Steuergesetzes und die Beantwortung des Postulates vom 8. Juli 1994 (Ausgleich der Kalten Progression)
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Vaduz, den 21. Mai 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Beantwortung des Postulats vom 8. Juli 1994 zum Ausgleich der kalten Progression zu unterbreiten:
Unmittelbarer Anlass für den vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung an den Hohen Landtag bildet das Postulat vom 8. Juli 1994 der Abgeordneten Dr. Peter Wolff, Oswald Kranz, Egon Gstöhl, Karlheinz Ospelt, Ingrid Hassler, Otto Büchel, Hubert Sele, Dr. Volker Rheinberger und Norbert Bürzle betreffend die Abänderung des Steuergesetzes zum Ausgleich der kalten Progression.
Gemäss dem Postulat vom 8. Juli 1994, welchem in der Landtagssitzung vom 15. September 1994 mehrheitlich zugestimmt wurde, wird die Regierung eingeladen, "eine Abänderung des Steuergesetzes zum Ausgleich der kalten Progression seit dem Steuerjahr 1984 zu überprüfen, wobei auch die finanziellen Auswirkungen einer solchen Änderung auf Land und Gemeinden zu berücksichtigen sind". In der Postulatsbegründung wird überdies festgehalten, dass auch zu prüfen sei, welche
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effektiven steuerlichen Mehrbelastungen seit der letzten Progressionsangleichung (LGBl. 1985 Nr. 51) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erhöhung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten tatsächlich entstanden sind.