Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung der Regierungs- Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 6. Februar 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 30. Oktober 1995 wurden anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht. Die Regierung unterbreitet dem Landtag eine Stellungnahme, die sich einerseits mit den grundsätzlich gemachten Anregungen befasst, andererseits eine Kommentierung zu den vorgeschlagenen Änderungen vornimmt. Zudem werden die Fragen der Abgeordneten, soweit sich aufgrund der geänderten Vorlage eine Beantwortung noch aufdrängt, behandelt.
Zur leichteren Orientierung wurden die Änderungen der Gesetzesvorlage gegenüber der ersten Lesung fett markiert.
Die Regierung hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage zu einem Gesetz über Investmentunternehmen im allgemeinen gut aufgenommen wurde und Eintreten auf die Vorlage somit unbestritten war.
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Anlässlich der ersten Lesung wurde bemängelt, dass verschiedene Fragen in der Vorlage nicht abgedeckt worden seien. Zum einen seien steuertechnische Fragen, und damit zusammenhängend die erwarteten Einnahmen für das Land, zu wenig klar dargelegt worden; zum zweiten fehle ein Kostenvergleich Liechtensteins mit anderen führenden Anlagefonds-Standorten. Weiter wurden von Abgeordneten grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Aktiengesellschaft mit variablem Kapital aufgeworfen.
Die angesprochenen grundsätzlichen Fragen werden in den folgenden Kapiteln beantwortet. Zu weiteren in der Eintretensdebatte aufgeworfenen Fragen, z. B. zu den bankinternen Sondervermögen, zu den Aufgaben der Verwaltung von Investmentunternehmen und zur Behandlung von schweizerischen und ausländischen Investmentunternehmen, wird bei den entsprechenden Artikeln Stellung genommen.