Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 7
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Ein­lei­tung
I.Ein­tre­tens­de­batte
1.All­ge­meines
2.Steu­er­liche Behand­lung der Investmentunternehmen
3.Kos­ten­ver­gleich mit füh­renden Anla­ge­fonds-Standorten
4.Die Akti­en­ge­sell­schaft mit varia­blem Kapital
II.Zu den ein­zelnen Artikeln
Art. 1: Zweck und Geltungsbereich
Art. 2: Begriffsbestimmungen
Art. 4: Anlagereglement
Art. 8: Prospekt
Art. 15: Aufgaben
Art. 16: Berech­nung des Net­to­ver­mö­gens und der Aus­gabe- und Rücknahmepreise
Art. 18: Meldepflichten
Art. 20: Anteile
Art. 21: Ände­rungen des Aktienkapitals
Art. 23: Konzessionspflicht
Art. 26: Grundsatz
Art. 27: Risikoverteilung
Art. 31: Rück­nahme der Anteile
Art. 32: Bewer­tung der Immobilien
Art. 35: Zusätz­liche Angaben im Prospekt
Art. 30 bis 35: Invest­ment­un­ter­nehmen für Immo­bi­lien (allgemein)
Art. 39: Orga­ni­sa­tion der Investmentunternehmen
Art. 41: Rechts­form der Fondleitung
Art. 46: Erlöschen
Art. 47: Entzug, Auf­lö­sung und Löschung
Art. 51: Aufgabenbereich
Art. 53: Aufgaben
Art. 54: Anerkennung
Art. 56: Beanstandungen
Art. 59: Amt­liche Auskünfte
Art. 66: Ver­gehen und Übertretungen
III.Antrag
Blauer Teil
Blauer Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung der Regierungs- Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 6. Februar 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
In der Landtagssitzung vom 30. Oktober 1995 wurden anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht. Die Regierung unterbreitet dem Landtag eine Stellungnahme, die sich einerseits mit den grundsätzlich gemachten Anregungen befasst, andererseits eine Kommentierung zu den vorgeschlagenen Änderungen vornimmt. Zudem werden die Fragen der Abgeordneten, soweit sich aufgrund der geänderten Vorlage eine Beantwortung noch aufdrängt, behandelt.
Zur leichteren Orientierung wurden die Änderungen der Gesetzesvorlage gegenüber der ersten Lesung fett markiert.
1.Allgemeines
Die Regierung hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage zu einem Gesetz über Investmentunternehmen im allgemeinen gut aufgenommen wurde und Eintreten auf die Vorlage somit unbestritten war.
2
Anlässlich der ersten Lesung wurde bemängelt, dass verschiedene Fragen in der Vorlage nicht abgedeckt worden seien. Zum einen seien steuertechnische Fragen, und damit zusammenhängend die erwarteten Einnahmen für das Land, zu wenig klar dargelegt worden; zum zweiten fehle ein Kostenvergleich Liechtensteins mit anderen führenden Anlagefonds-Standorten. Weiter wurden von Abgeordneten grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Aktiengesellschaft mit variablem Kapital aufgeworfen.
Die angesprochenen grundsätzlichen Fragen werden in den folgenden Kapiteln beantwortet. Zu weiteren in der Eintretensdebatte aufgeworfenen Fragen, z. B. zu den bankinternen Sondervermögen, zu den Aufgaben der Verwaltung von Investmentunternehmen und zur Behandlung von schweizerischen und ausländischen Investmentunternehmen, wird bei den entsprechenden Artikeln Stellung genommen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1996 / 089
Landtagssitzungen
03. Mai 1996
03. Mai 1996
02. Mai 1996