Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Neufassung des Gesetzes über die nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden - zur Abänderung des Subventionsgesetzes - sowie zur Anpassung des Steuergesetzes
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Vaduz, 28. Mai 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag für eine Neufassung des Gesetzes über die nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden, zur Abänderung des Subventionsgesetzes sowie zur Anpassung des Steuergesetzes zu unterbreiten.
Der Staat unterstützt die Gemeinden in massgeblichem Umfang bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich. Hauptpfeiler dieser finanziellen Dotierungen bilden die Überlassung gesetzlich festgelegter Anteile an bestimmten Landessteuern, die nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Subventionen für die finanzielle Förderung baulicher Massnahmen beim Ausbau der infrastrukturellen Einrichtungen. Im Auftrag der Regierung hat eine Arbeitsgruppe aus Landes-und Gemeindevertretern umfangreiche Analysen erstellt und Vorschläge ausgearbeitet, um die finanziellen Beziehungen auf eine neue Grundlage zu erstellen und die Zuteilungen an die einzelnen Gemeinden den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die vorgeschlagenen Neuregelungen wurden der Finanzkommission des Landtags und der Vorsteherkonferenz vorgestellt und sind auch in der Vernehm-
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lassung mit den Gemeinden auf eine grundlegende Zustimmung gestossen. Sie erheben keinen primären Anspruch auf Ansätze einer wissenschaftlichen Beurteilung der finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse, sondern leiten sich vielmehr nach pragmatischen, auf einem breiten Konsens beruhenden Regelungen für einen mittelfristigen Zeitraum ab. Da für das laufende Jahr keine gesetzliche Regelung für den Finanzausgleich besteht, regt die Regierung - trotz der kurzfristigen Vorlage der Neuregelungen und Abänderungsentwürfe - eine erste Lesung der Gesetzesvorlagen in der Juni-Sitzung des Landtags an. Auf diese Weise wäre es möglich, allfällige notwendige Abklärungen und Ergänzungen bis zur Sitzung des Landtags im September vorzunehmen. Land und Gemeinden sind darauf angewiesen, die Folgen einer allfälligen Neuregelung in ihren Voranschlägen zu berücksichtigen. Da das Landesbudget im Oktober an den Landtag zu verabschieden ist, wäre eine Verabschiedung der Vorlagen in der Sitzung des Landtags vom September 1996 sehr hilfreich. Die Berücksichtigung der Auswirkung auf die Voranschläge der Gemeinden und deren Anpassung an die Finanzplanung würde durch die beantragte Behandlung der Vorlagen ebenfalls unterstützt.