Stellungnahme der Regierung an den Landtag
zu den in der zweiten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend das Gesetz über die Bürgergenossenschaften
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Vaduz, 13. Februar 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
In der Landtagssitzung vom 23. Juni 1993 wurde das Gesetz über die Bürgergenossenschaften gleichzeitig mit dem Gemeindegesetz vom Landtag in zweiter Lesung beraten. Der Landtag wählte die gleiche Vorgehensweise wie beim Gemeindegesetz, d.h. eine volle zweite Lesung, in welcher Anregungen gemacht werden können, am 23. Juni 1993 und an einer nachfolgenden Landtagssitzung die dritte Lesung mit der Möglichkeit, Anträge zu stellen. Aufgrund der Verzögerungen beim Gemeindegesetz im Zusammenhang mit der Anpassung des Bürgerrechts an die Gleichberechtigung von Mann und Frau entstand die Möglichkeit, mit den Gemeinden noch einmal eingehend die Frage der Aufteilung des Gemeindevermögens und des Bürgervermögens zu diskutieren.
Nachfolgend wird zunächst auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gemeindevermögen und Bürgervermögen eingegangen, anschliessend nimmt die Regierung Stellung zu den Fragen und Anregungen während der zweiten Lesung des Gesetzes über die Bürgergenossenschaften.