Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (Gleichbehandlung von Mann und Frau)
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Vaduz, 20. August 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Mann und Frau, dem Landtag nachstehend den Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge zu unterbreiten.
Der liechtensteinische Landtag hat im Juni 1992 das Gleichbehandlungsgebot von Art. 31 der Verfassung mit einem Absatz 2 ergänzt, der ausdrücklich festlegt, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Ausserdem wurde die Regierung vom Landtag in einer Motion vom 17. Juni 1992 damit beauftragt, die Änderung von Gesetzen, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Widerspruch stehen, dem Landtag bis spätestens Dezember 1996 in Vorschlag zu bringen. Dieser Auftrag umfasst auch die Gesetzgebung aus dem Bereich der Sozialversicherung, wobei der Landtag die besondere Sensibilität dieses Bereiches mehrfach betont hat.