Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1996 / 90
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Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
1.1Ver­fas­sungs­auf­trag und Motion des Landtages
1.2Drei-Säulen-Konzept
1.3AHV-Revi­sion betref­fend die Gleich­be­hand­lung von Mann und Frau
2.Grund­züge der Revision
2.1Gel­tende Rechtslage
2.2Ände­rungs­be­darf im BPVG betref­fend die Gleichberechtigung
3.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
4.Erläu­te­rungen zu den Änderungsvorschlägen
Zu Art. 4 Abs. 1 Bst. b und c, Abs. 3
Zu Art. 8
Zu Art. 9 Abs. 2
Zu den Übergangsbestimmungen
Zum Inkrafttreten
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.Antrag
Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (Gleichbehandlung von Mann und Frau)
 
1
Vaduz, 20. August 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von Mann und Frau, dem Landtag nachstehend den Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge zu unterbreiten.
1.1Verfassungsauftrag und Motion des Landtages
Der liechtensteinische Landtag hat im Juni 1992 das Gleichbehandlungsgebot von Art. 31 der Verfassung mit einem Absatz 2 ergänzt, der ausdrücklich festlegt, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Ausserdem wurde die Regierung vom Landtag in einer Motion vom 17. Juni 1992 damit beauftragt, die Änderung von Gesetzen, die mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Widerspruch stehen, dem Landtag bis spätestens Dezember 1996 in Vorschlag zu bringen. Dieser Auftrag umfasst auch die Gesetzgebung aus dem Bereich der Sozialversicherung, wobei der Landtag die besondere Sensibilität dieses Bereiches mehrfach betont hat.
LR-Systematik
8
83
831
LGBl-Nummern
1997 / 023
Landtagssitzungen
30. Oktober 1996
19. September 1996