Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Anpassung des Steuergesetzes und zur Beantwortung des Postulates vom 8. Juli 1994 zum Ausgleich der Kalten Progression aufgeworfenen Fragen
1
Vaduz, 10. September 1996
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Steuergesetzes sowie zur Beantwortung des Postulats vom 8. Juli 1994 zum Ausgleich der kalten Progression in der Landtagssitzung vom 19./20. Juni 1996 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der Landtagssitzung vom 19./20. Juni 1996 wurde der Bericht und Antrag (Nr. 62 /1996) der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Abänderung des Steuergesetzes und die Beantwortung des Postulates vom 8. Juli 1994 zum Ausgleich der kalten Progression in erster Lesung behandelt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Von den Abgeordneten wurden anlässlich der ersten Lesung jedoch verschiedene Fragen aufgeworfen. Einige Fragen konnten vom zuständigen Regierungsmitglied bereits anlässlich der Landtagssitzung abschliessend beantwortet werden. Die vorliegende Stellungnahme konzentriert sich deshalb im wesentlichen auf folgende drei noch offenen Punkte: Zunächst wird nochmals auf den Begriff der kalten Progression
2
und die Möglichkeiten zum Ausgleich derselben eingegangen; sodann wird die Frage behandelt, ob mit der von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderung die kalte Progression voll ausgeglichen wird, und schliesslich folgen einige Ausführungen dazu, weshalb die Regierung dem Landtag auch eine Streckung der Progressionstabelle vorgeschlagen hat.