Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zur Änderung des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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Vaduz, 10. September 1996
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum einem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und zu einem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zu unterbreiten:
Das Gesetz vom 22. Oktober 1992 gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), LGBl. 1992 Nr. 121, ist am 1. November 1994 in Kraft getreten (Art. 14 UWG i.d.F.d. Gesetzes vom 14. September 1994 über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, LGBl. 1994 Nr. 70). Durch die Regierungsvorlage ist das UWG in zweierlei Hinsicht abzuändern bzw. zu ergänzen:
Auf der einen Seite ist ein textliches Versehen in Art. 4 Bst. a UWG zu beseitigen;
auf der anderen Seite ist die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen umzusetzen (EWR-Rechtssammlung: Anh. XIX - 7a.01; nachstehend mit "Richtlinie 93/13/EWG" abgekürzt). Die Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG wird sich
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sowohl im UWG als auch im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) niederschlagen.