Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 100
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über das Internationale  Versicherungsvertragsrecht (IVERSVG) sowie zur Abänderung des Gesetzes  über das Internationale Privatrecht
 
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Durch vorliegende Gesetzesvorlagen wird ein weiterer Schritt in Richtung Verwirklichung des Projektes " Versicherungsstandort Liechtenstein " gesetzt, welches die Ansiedelung von Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein zum Ziel hat. Diese Versicherungsunternehmen sind überwiegend ausserhalb Liechtensteins im Dienstleistungsverkehr tätig, so dass die Notwendigkeit einer international-privatrechtlichen Regelung von Versicherungsverträgen offenkundig ist. Gemäss dem heute geltenden Gesetz vom 19. September 1996 über das Internationale Privatrecht sind Versicherungsverträge international-privatrechtlich nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem der Versicherer seine Niederlassung hat. Mit gegenständlichen Gesetzesvorlagen werden die kollisionsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinien in der Lebens- und der Schadenversicherung umgesetzt. In grundsätzlicher Anlehnung an das österreichische Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum werden in dieser Gesetzesvorlage im Interesse einheitlicher Kollisionsnormen über das Richtlinienrecht und die Rezeptionsvorlage hinausgehend auch Versicherungsverträge über ausserhalb des EWR belegene Risiken sowie Rückversicherungsverträge erfasst.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft (federführend) und Justiz
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 2. Dezember 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über das Internationale Versicherungsvertragsrecht (IVersVG) und zur Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Gesetz vom 19. September 1996 über das internationale Privatrecht (IPRG), LGBl. 1996 Nr. 194, enthält zu Versicherungsverträgen nur eine marginale Bestimmung (Art. 42 Abs. 2), welche überdies nicht EWR-konform ist.
Infolge des starken Ansteigens grenzüberschreitender Versicherungsvertragsabschlüsse im EWR wird die Bedeutung des internationalen Versicherungsvertragsrechts stark zunehmen. Entsprechende Normen sind für die liechtensteinischen Versicherungsunternehmen, welche praktisch ausschliesslich im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs den europäischen Versicherungsmarkt bearbeiten, von grosser Bedeutung. Dabei soll der gesetzgeberische Spielraum im Sinne einer standortattraktiven Legiferierung genutzt werden.
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Wie schon bei der Schaffung des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat die Regierung auch bei der Ausarbeitung dieser Vorlage Professor Dr. Anton K. Schnyder, Basel, als Experten beigezogen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1998 / 120
1998 / 116
Landtagssitzungen
13. Mai 1998
13. Mai 1998
12. März 1998