Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Republiken Estland, Lettland und Litauen vom 8. Dezember 1995
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Vaduz, 10. Juni 1997
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu den Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Republiken Estland, Lettland und Litauen vom 8. Dezember 1995 zu unterbreiten.
Nach der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit begannen die baltischen Republiken mit den industrialisierten Ländern, namentlich mit den westeuropäischen Staaten, Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen. Nach Unterzeichnung einer Zusammenarbeitserklärung mit den EFTA-Staaten im Dezember 1991 schlossen die baltischen Staaten zuerst mit den einzelnen EFTA-Staaten bilaterale Freihandelsabkommen ab. Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Estland, Lettland sowie Litauen traten am 1. März 1994 in Kraft, nachdem sie bereits seit 1. April 1993 vorläufig angewendet wurden. Jeweils Artikel 30 dieser drei bilateralen Abkommen besagt, dass diese auch auf Liechtenstein Anwendung finden, solange Liechtenstein mit der Schweiz durch den Zollvertrag verbunden ist.
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Im Verhältnis der baltischen Republiken zur Europäischen Union sind die 1994 mit der EWG abgeschlossenen Freihandelsabkommen zu nennen, auf deren Grundlagen im Juni 1995 Assoziationsabkommen ("Europa-Abkommen") mit der EU unterzeichnet wurden. Parallel zu diesem auf europäischer Ebene geschaffenen Vertragsnetz leiteten die baltischen Staaten das WTO-Beitrittsverfahren ein. Anlässlich der EFTA-Ministertagung in Bergen vom Juni 1995 wurde beschlossen, die bilateralen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten EFTA-weit zu multilateralisieren. Dieser Schritt sollte den EFTA-Staaten ermöglichen, die vertraglichen Beziehungen den "Europa-Abkommen" anzunähern. Den drei baltischen Staaten wurde ein Entwurf für ein Abkommen im Rahmen der EFTA unterbreitet, auf dessen Grundlage im Herbst 1995 Verhandlungen aufgenommen wurden.
Für die EFTA-Staaten bestand der Hauptvorteil der Multilateralisierung darin, im präferentiellen Handel zwischen den EFTA-Staaten und den drei baltischen Ländern die Ursprungskumulierung zu erreichen, was insbesondere eine bessere Nutzung der komparativen Kostenvorteile gestattet. Dies gilt umsomehr nach der Einführung der paneuropäischen Kumulierung der Ursprungsregeln (vgl. Ziff. 22).
Überdies wurden einige Bestimmungen, wie diejenigen über das geistige Eigentum und das öffentliche Beschaffungswesen, an die Resultate der Verhandlungen der Uruguay-Runde des GATT angepasst.
Die Verhandlungen über die Multilateralisierung der bilateralen Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA wurden mit den drei baltischen Staaten im Herbst 1995 geführt. Nach je zwei Verhandlungsrunden mit jedem Land konnten die Abkommen im November paraphiert und am 8. Dezember 1995 anlässlich der EFTA-Ministertagung in Zermatt unterzeichnet werden.